Geschäftsstelle

Die Verwaltung wird durch einen hauptamtlichen Geschäftsleiter geführt, der zugleich Werkleiter des Eigenbetriebes Rettungsdienst ist.

Er ist die Verwaltungsbehörde des Verbandes und unterstützt den Verbandsvorsitzenden nach seinen Weisungen bei den Angelegenheiten der laufenden Verwaltung und führt die Geschäfte zwischen den Sitzungen der Verbandsversammlung.

Der Geschäftsleiter trägt die Verantwortung, dass gemäß ThürRettG der Rettungsdienst wirtschaftlich effizient arbeitet. Er überwacht die Haushalts- und Kassengeschäfte des Verbandes und Eigenbetriebes und führt Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen zur Vergütung der Leistungen im Rettungsdienst.

Er ist zuständig für alle Personal- und Organisationsmaßnahmen im Verband.

weitere Aufgaben:

In der Verwaltung sind außer dem Geschäftsleiter weitere Mitarbeiter angestellt, die u.a. folgende Aufgaben realisieren:

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