Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD)

Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) hat innerhalb des Rettungsdienstes in Deutschland keine operative, sondern eine administrative Funktion. Dies unterscheidet ihn von den Notärzten und Leitenden Notärzten, die eine unmittelbare Funktion im Einsatzgeschehen wahrnehmen.

Aufgaben:

Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst ist für das medizinische Qualitätsmanagement sowie die Gesamtkonzeption der Patientenversorgung und -betreuung im Rettungsdienst verantwortlich. Hierfür ist er weisungsbefugt. Da in Deutschland der Rettungsdienst in der Gesetzgebungskompetenz der Länder liegt, ist der ÄLRD – sofern existent – in den jeweiligen Landesrettungsdienstgesetzen definiert.

1994 ist bereits durch die Bundesärztekammer – bestätigt durch den Ausschuss „Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätswesen“ 2006 – eine Forderung zur Institutionalisierung eines „Ärztlichen Leiter Rettungsdienst“ auf regionaler und überregionaler Ebene, der die medizinische Kontrolle über den Rettungsdienst wahrnimmt und für die Effektivität und Effizienz der präklinischen notfallmedizinischen Patientenversorgung und -betreuung verantwortlich ist, verfasst worden.

Quelle: https://dewiki.de/Lexikon/%C3%84rztlicher_Leiter_Rettungsdienst
MANV:

Der Massenanfall von Verletzten (MANV) bezeichnet eine Situation, bei der eine große Zahl von Betroffenen versorgt werden muss. Dies kann zum Beispiel bei Eisenbahnunfällen, Bombenattentaten, großflächigen ABC-Einsatzlagen, Seuchen oder Flugzeugabstürzen der Fall sein. Um nicht nur Verletzte, sondern auch Erkrankte oder „nur“ betreuungsbedürftige Betroffene mit zu erfassen, wird manchmal das Kürzel MANV mit Massenanfall an Versorgungs- und Hilfebedürftigen assoziiert. In vielen Landesgesetzen findet sich auch der Begriff Großschadenslage (vor allem in Österreich auch Großunfall genannt). Da es hierbei regelmäßig viele Verletzte oder Betreuungsbedürftige gibt, gilt der Begriff als Synonym für Massenanfall von Verletzten.

Quelle: https://dewiki.de/Lexikon/Massenanfall_von_Verletzten
Leitender Notarzt (LNA):

Der Leitende Notarzt (Abkürzung „LNA“ oder „Ltd. Notarzt“) ist eine ärztliche Führungskraft bei Großschadenslagen und im Katastrophenfall. Er hat alle medizinischen Maßnahmen am Schadensort zu leiten, zu koordinieren und zu überwachen. Er ist in Deutschland Teil der Sanitätseinsatzleitung (SanEL).

Aufgaben:

* Feststellung und Beurteilung der Lage aus medizinischer Sicht (Lagebeurteilung, Art des Schadens, Art der Verletzungen/Erkrankungen, Anzahl Verletzter/Erkrankter, Intensität/Ausmaß der Schädigung, Zusatzgefährdungen, Schadensentwicklung, Befreiung aus Zwangslagen, notwendiges Einsatzpotenzial, Anzahl der benötigten Kräfte, insbesondere Ärzte, Bedarf an Verbandsmaterial, Medikamenten und medizinischem Gerät, notwendige Transportkapazität, stationäre und ambulante Behandlungskapazität)

* Feststellung des Schwerpunktes und der Art des medizinischen Einsatzes (Sichtung, medizinische Versorgung, Transport)

* Festlegung der Behandlungs- und Transportprioritäten, der medizinischen Versorgung, Delegation medizinischer Aufgaben, Festlegung der Transportmittel und Transportziele.

Quelle: https://dewiki.de/Lexikon/Leitender_Notarzt

Im Verbandsgebiet sind aktuell 14 LNA ehrenamtlich tätig.

Organisatorischer Leiter (OrgL):

Ein Organisatorischer Leiter (Rettungsdienst) („OrgL“, „OrgL RD“ oder „OLRD“ abgekürzt) ist in Deutschland eine Führungskraft bei Großschadenslagen und im Katastrophenschutz für den Bereich Rettungsdienst und Sanitätsdienst. Er übernimmt die organisatorisch-taktische Einsatzleitung für alle Sanitätskräfte, z. B. die Koordination materieller und personeller Ressourcen des Sanitäts- und Rettungsdienstes.[1] Hierzu arbeitet er mit den anderen Mitgliedern der Sanitätseinsatzleitung zusammen. Organisatorische Leiter sind bei den Hilfsorganisationen meist erfahrene Notfallsanitäter und Rettungsassistenten mit einer Zusatzausbildung und mit Zug- oder Verbandsführern zu vergleichen. In Österreich heißt eine vergleichbare Funktion Einsatzleiter des Rettungsdienstes.

Die Aufgaben des Organisatorischen Leiter Rettungsdienst liegen im organisatorisch-taktischen Bereich und umfassen:

* Feststellung und taktische Beurteilung der Schadenslage aus medizinisch-organisatorischer Sicht (Art des Schadens, Art der Verletzungen/Erkrankungen, Anzahl Betroffener, Intensität/Ausmaß der Schädigung, Zusatzgefährdungen, Schadensentwicklung, vorhandene Kräfte und Einheiten, medizinische Ausrüstung und Gerät, Transportkapazität),

* Einrichtung der Kommunikationsverbindungen zwischen Einsatzstelle, Örtliche Einsatzleitung und Leitstelle,

* Beurteilung, Standortfestlegung und Einrichtung der Behandlungsräume – meist strukturierte Patientenablagen, seltener Behandlungsplätzen (bei Mangel an Klinik- oder Transport-Ressourcen),

* Organisation der Bereitstellungsräume,

* Leitung des Einsatzes der Sanitätskräfte, Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Organisationen,

* Koordinierung des Transports von Verletzten/Erkrankten (Transportmanagement),

* Verbindung zur Leitstelle (Lagemeldungen und Nachforderungen) und zur Technischen/Örtlichen Einsatzleitung.

Für die Bewältigung dieser Aufgaben sind gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen, eine einsatztaktische Ausbildung, Einsatzerfahrung und Führungskompetenz notwendig. Der Organisatorischer Leiter Rettungsdienst arbeitet hierzu eng mit dem Leitenden Notarzt und der Einsatzleitung der Feuerwehr bzw. der Technischen und/oder Örtlichen Einsatzleitung zusammen.

Quelle: https://dewiki.de/Lexikon/Organisatorischer_Leiter_Rettungsdienst
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